Umsatzsteuer – Meldepflicht für Betriebe, welche seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr der Pauschalierung unterliegen
Seit dem 1. Januar 2022 können sich für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhebliche Veränderungen bei der Umsatzsteuer ergeben, wenn bisher die sogenannte „Pauschalierung“ (Durchschnittssatzbesteuerung