Es bleibt dabei, dass Bierhefe mit abgetöteten Kulturen als Einzelfuttermittel im QS-System vermarktet und verfüttert werden darf.
Nur Bierhefe mit lebenden Kulturen als Einzelfuttermittel ist nicht zulässig.
Die Einzelfälle lesen Sie im QS-Rundschreiben zum Bierhefeeinsatz - Klarstellung